*Geschichte Darmstadts
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*Darimund, der mythische Gründer von Darmstadt
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*Hexenwahn in Darmstadt
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*Burg Frankenstein, Shelley und die Konstruktion eines Mythos

*Das Frankensteiner Eselslehen und das Böse Hundert von Darmstadt

*Die Darmstädter Kolonie am Llano River

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Darmstadt Blog

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„Der Teufel ist ganz und gar ausgelassen und
wütet ebensowohl an anderen Orten als hier dieses Ortes umher."1

Hexenwahn in Darmstadt

Der Fall Wolf Weber und Anne Dreieicher

(für einen ersten kurzen Überblick über das Thema gibt es auch eine kurze Zusammenfassung in meinem Darmstadt Blog)

Seite 1


Am 29. August 1582 lässt Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt zehn Menschen wegen Zaubereivorwürfen verbrennen, darunter befinden sich auch die sechzehn- oder siebzehnjährige Anne Dreieicher und der zehn- oder elfjährige Wolf Weber2. Diese beiden Kinder hatten dabei ausführlich den Pakt mit dem Teufel gestanden, Anne auch die Hochzeit und den sexuellen Verkehr mit selbigem. Bekannt sind diese Fälle aus einem Briefwechsel zwischen Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt und Landgraf Wilhelm IV. von Hessen Kassel, in dem auch die Geständnisse der beiden Kinder enthalten sind3. Die Geständnisse sind gespickt mit volksmythologischen Motiven, die sich teilweise bis in die Märchen der Gebrüder Grimm erhalten. Das Verhalten der Obrigkeit, einschließlich des Landgrafen, zeugt dagegen von dem vehementen Desinteresse an einer rationalen Erklärung. Fast scheint der Glaube an Hexen und Zauberei bei ihnen größer gewesen zu sein als bei den Beschuldigten, die sich letztlich nur (vermutlich sogar bewusst) bei volksmythologischen Versatzstücken bedienen.

Verzerrte Darstellung

Der Umstand der Hexenverfolgungen in Darmstadt ist seit jeher, fast schon traditionell, eine kaum beachtete Randnotiz in der Stadtgeschichte. Tatsächlich hört man immer mal wieder und in schöner Regelmäßigkeit von den Hexenverfolgungen im nahen Dieburg, aber über die Darmstädter Hexenverfolgungen kaum mehr als ein: ja, hat's gegeben. Dies dürfte nicht allein daran liegen, dass die Fälle in Dieburg deutlich besser dokumentiert sind, sondern auch daran, dass auf Druck der Darmstädter Großherzöge die Hexenverfolgungen ihres Dynastiegründers zwar nicht verschwiegen, aber doch konsequent kleingeredet wurden4. So kritisiert zum Beispiel der Darmstädter Hof-Historiograph Johann Steiner im 19. Jahrhundert die Dieburger Hexenverfolgungen mit großer Abscheu, während er die Hexenverfolgungen Georgs I. regelrecht verteidigt und die Hexen eine gefährliche Menschenklasse mit dem bösen Willen, Anderen zu schaden, nennt5.

Aber nicht nur in der Monarchie, auch bis weit in demokratische Zeiten wirkte diese verzerrte Darstellung nach. Noch 1977 kommentiert Manfred Knodt in einem schwärmerischen Werk über die Darmstädter Regenten Georgs Hexenverfolgungen mit den entschuldigenden Worten: „Wir stehen nicht an, derartige Verhaltensweisen zu mißbilligen, doch sollten wir berücksichtigen, daß die weltlich und geistlich Oberen als Kinder ihrer Zeit durchaus guten Glaubens waren und meinten, so verfahren zu müssen“6. Dass Georgs Brüder, die Landgrafen der übrigen hessischen Gebiete und ebenfalls „Kinder ihrer Zeit“, was die Hexen betraf, völlig anderer Ansicht waren, dem „Phänomen“ äußerst skeptisch gegenüberstanden und daher eben gerade nicht meinten, so wie Georg verfahren zu müssen, muss Knodt bei diesem schwachen Verteidigungsversuch natürlich unterschlagen.

Nachweisliche Hexenverbrennungen in Hessen-Darmstadt fanden ausschließlich in der Gründungsphase der Landgrafschaft unter Georg I. statt. Insgesamt sind 37 Hinrichtungen wegen Hexerei unter seiner Herrschaft dokumentiert und nachgewiesen. 18 Opfer gab es 1582, darunter Anne Dreieicher und Wolf Weber, 1586 wurden weitere 17 Frauen hingerichtet und 1590 nochmals zwei Frauen. Unter diesen nachweisbaren 37 Hinrichtungen befanden sich demnach nur Frauen und ein Junge. Erwachsene Männer wurden auch beschuldigt, aber niemals hingerichtet. Landgraf Georgs frauenfeindliche Einstellung, der zufolge Zauberei und Aberglaube fast ausschließlich unter "Weibspersonen" zu finden sei, dürfte hierbei eine Rolle gespielt haben7.

Aufgrund der schlechten Quellenlage kann zudem von einer gewissen Dunkelziffer ausgegangen werden. So weisen Thomas Lange und Jürgen Rainer Wolf auf mögliche Fälle aus dem Jahr 1572 hin, die jedoch nicht verifizierbar sind8.

Darmstadt 1582

Wie haben wir uns Darmstadt im Jahr 1582 vorzustellen?

Es ist eine Zeit des Umbruchs. Darmstadt ist nach Teilung des Landes Residenzstadt geworden. Landgraf Georg I., der jüngste Sohn des letzten gesamthessischen Landgrafen Philipp, hat sein Augenmerk darauf gelegt, die Stadt repräsentativ aus- und umzubauen. Abgesehen von dem deutlich später entstandenen pompösen Barockanbau zur Markt- und Weiße Turm-Seite hin, erhält das Schloss im Großen und Ganzen sein heute noch vorhandenes Aussehen.

Die Stadt selbst muss man sich jedoch noch vollkommen anders vorstellen. Mit ca. 1.400 Einwohner war Darmstadt zu jener Zeit noch sehr überschaubar. Allerdings befinden wir uns kurz vor dem Zeitpunkt, da die Stadt über die mittelalterliche Mauer herauswachsen wird. Bereits ab 1580 begann Landgraf Georg die fürstlichen Wirtschaftsgebäude vom südlichen Teil des Schlossgeländes vor die Stadtmauern zu verlegen. Etwa 10 Jahre später entstand dort die später so genannte „Alte Vorstadt“, ausgehend vom Ballonplatz. In erster Linie war sie für landgräfliche Beamte gedacht, nur vereinzelt zogen auch einfache Bürger dorthin.

1582 können wir also davon ausgehen, dass die Stadtgrenzen mit dem Verlauf der Stadtmauer identisch sind. Diese erstreckte sich vom Weißen Turm aus bis zum östlichen Teil der Schulstraße. Von dort aus am Alten Pädagog vorbei knickte sie nach Nordosten ab, um dann östlich des neuen Kongresszentrums einen abermaligen Bogen zu schlagen und zum Schloss zurückzukehren.

Trotz dieser relativ geringen Ausmaße dürfen wir uns die Stadt keinesfalls so vorstellen, wie das Siedlungsgebiet heute aussieht, mit breiten Straßen und vereinzelt sogar Grünanlagen wie am Hinkelsturm. Die Stadt bestand größtenteils aus verwinkelten kleinen Gassen, in denen man sich verirren konnte, wenn man sich nicht auskannte. Alte Fotos aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg geben eine vage Vorstellung davon.

Der Marktplatz

Auch Marktplatz, Schloss und Stadtkirche machten damals noch einen völlig anderen Eindruck. Dem Schloss fehlte der Barockanbau, an der Nordseite des Marktplatzes befand sich noch ein kompletter Häuserblock, den Landgraf Georg erst nach langen, schwierigen Auseinandersetzugen mit dem Stadtrat und den Hausbesitzern ab 1587 abreißen ließ, um dem Marktplatz seine heutige Form zu geben.

1582 jedoch beengte dieser Häuserblock den Marktplatz enorm. Das Rathaus an der Südseite (der heutige Ratskeller) war damals noch ein deutlich kleinerer Fachwerkbau, da zu diesem Zeitpunkt auch noch das „alte Rathaus“, das Teil des später abgerissenen Häuserblocks war, für öffentliche Belange mitgenutzt werden. Erst nach dem Abriss fing man an, das Rathaus in seiner heutigen Form zu planen. Realisiert wurde dies jedoch erst durch Georgs Nachfolger Ludwig V.

Der Brunnen auf dem Marktplatz war damals noch rechteckig, von vier Nussbäumen umrahmt und mit einem eisernen Gitter und einer Löwenfigur verziert. Es dürfte nicht gewagt sein, anzunehmen, dass dort am Brunnen im Schatten der Bäume viele Darmstädter ihre Freizeit verbrachten, Liebende sich trafen und sich aus dem tristen Alltag des 16. Jahrhunderts fortträumten. Vielleicht planten sogar Konrad Ballas, die alte Weberin und ihre beiden Töchter dort den Mord an Matthes Bader und Konrad Ballas' Ehefrau. Diese beiden Morde werden gleich noch eine entscheidende Rolle spielen.

Der auffälligste Unterschied zum heutigen Stadtbild dürfte aber die Stadtkirche gewesen sein. Diese besaß damals nämlich noch keine welsche Haube als Abschluss, sondern einen spitzen Kirchturm mit Wetterhahn. Die (allerdings erst gut 100 Jahre alte) St. Elisabeth-Kirche am Herrngarten gibt heute noch einen ungefähren Eindruck der Architektur.

Die Politik Georgs I.

Politisch bemühte sich Landgraf Georg I. um möglichst große Souveränität. Formal war Hessen noch ein lediglich in vier Herrschaftsgebiete unterteiltes Land, das mehrere übergeordnete gemeinsame Institutionen unterhielt. Über viele Jahre hielt Georg daher aus Rücksicht auf seine Brüder sein längst ausgearbeitetes Landrecht zurück.

1582 war die stetig steigende Unabhängigkeit Hessen-Darmstadts schon relativ weit fortgeschritten. Dass Georg jedoch brieflich (wenn auch uneinsichtig) mit seinem Bruder in Kassel über den Fall der Anne Dreieicher und des Wolf Weber korrespondierte, obwohl dieser Fall allein seiner Gerichtsbarkeit (und somit letztlich auch ihm persönlich) unterlag, deutet darauf hin, dass auch bei ihm offenbar noch die Vorstellung bestand, dass Hessen ein Land der vier Herrscher war, die gleichgestellt waren und zusammen die Landgrafschaft Hessen bildete, die das alte Reich Philipps des Großmütigen umfasste.

Außenpolitisch (im Sinne von politischen Ereignissen, die über die Grenzen Gesamthessens hinausreichten) ging diese Zeit relativ spurlos an Darmstadt vorüber. Manchmal streifte die große Politik Darmstadt am Rande, so wie der Truppendurchzug von Graf Karl von Mansfeld im April 15829, der den Niederländern in ihrem Unabhängigkeitskrieg gegen die Spanier zu Hilfe kommen wollte. Um die Stadt zu schonen, ordnete Georg an, dass die Truppen auf die umliegenden Dörfer, hauptsächlich Arheilgen und Eberstadt verteilt werden sollten, in Darmstadt selbst dürfte man auch hiervon nur wenig gemerkt haben.

Vier Machtblöcke

Innenpolitisch befindet sich die Stadt seit der Ankunft Georgs und den dadurch gestiegenen direkten Einfluss des Fürsten auf die Belange der Stadt in einem ständigen Machtkampf um Kompetenzen und Steuern, von denen landgräfliche Beamte deutlich geringer betroffen waren als die einfachen Bürger der Stadt. Grob kann man die Bevölkerung in vier große Machtblöcke aufteilen: der Landgraf, die landgräflichen Beamten, der Stadtrat und die Bürgerschaft.

Dabei muss man bedenken, dass der Stadtrat, der für die Verwaltung der Stadt verantwortlich war, kein Gremium war, wie wir uns das heute vorstellen. Es war keine politische Vertretung der Bürger. Ursprünglich stand an der Spitze des Rates der Schultheiß, der ein fürstlicher Beamter war und somit im Zweifelsfall für den regierenden Grafen entschied statt im Sinne der Bürger.

Aber schon im Mittelalter, zu Zeiten der Grafen von Katzenelnbogen, also noch bevor Darmstadt hessisch wurde, entwickelte der Stadtrat ein gewisses Selbstbewusstsein nicht nur gegenüber der Bürgerschaft, sondern auch gegenüber des herrschenden Grafen. Der Stadtrat wurde also mehr und mehr eine eigenständige, unabhängige Institution.

Mit der Zeit, vor allem nachdem seit Georg I. der direkte Einfluss auf die Stadt dadurch deutlich größer wurde, da Darmstadt nun Fürstensitz war und der Landgraf Bauland, Wald und Felder beanspruchte, über die die Darmstädter bisher relativ frei verfügen konnten, distanzierte sich der Stadtrat immer weiter vom Landgrafen, was vor allem daran deutlich wird, dass das Amt des Bürgermeisters immer bedeutender wurde und das Amt des Schultheißes an Bedeutung verlor.

Dieser Machtkampf war 1582 noch so unentschieden, dass der Stadtrat im Rathaus am Marktplatz unter dem Vorsitz des Bürgermeisters tagte und das Schöffengericht unter dem Vorsitz des Schultheißen im Schultheißenbau im Oberdorf, obwohl beide Gremien mit denselben Personen besetzt waren. Ganz offensichtlich sah man das Rathaus als öffentliches Gebäude der Bürger. Ein dort tagendes Gericht hätte den Schultheißen als Bediensteten der Stadt und nicht mehr des Landgrafen ausgezeichnet10. Gleichzeitig tagte aber der Stadtrat nicht im Schultheißenbau, da man sich so dem Landgrafen untergeordnet hätte.

Tatsächlich war der Stadtrat also ein Zwischending zwischen der Bürgerschaft und dem Landgrafen, ein eigenständiges politisches Gebilde, das seine Macht aus dem Einfluss und dem Besitz der reichsten Bürger bezog, faktisch also eine Art Lobby der mächtigsten Bürger.

Die nicht ganz so mächtigen, aber trotzdem noch sehr einflussreichen Bürger, Handwerker, Metzger, Schmiede, Grundbesitzer und ähnliches verweigerten daher nicht nur dem Landgrafen, sondern auch dem Stadtrat regelmäßig die Gefolgschaft, weshalb es noch andere Ämter gab, die eine Art oppositionellen Stadtrat bildeten. Am ehesten sind hier die „Vierer“ zu nennen, ein vierköpfiges Gremium, das üblicherweise die Belange der Bürger vor dem Stadtrat vertrat11, aber auch der sogenannte "jüngere Bürgermeister", der im Gegensatz zu dem vom Stadtrat gewählten "Ratsbürgermeister" von der Bürgerschaft eingesetzt wurde, formal dieselben Rechte und Pflichten hatte wie der Ratsbürgermeister, allerdings im Gegensatz zu diesem nicht automatisch auch Ratsmitglied war und somit faktisch mit deutlich weniger Einfluss ausgestattet als der Ratsbürgermeister.

Eine fünfte Gruppe waren die Besitzlosen. Diese hatten keinen direkten Einfluss auf die Verwaltung der Stadt, auch nicht über die Vierer. Die meisten Opfer der Hexenverfolgungen von 1582, 1586 und 1590 dürften wohl hier zu finden sein. Zwar gab es auch Anschuldigungen gegenüber einflussreicheren Personen, doch diese wurden auffällig seltener verurteilt als arme Leute, häufig nicht einmal angeklagt12.

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Fußnoten:

1Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt in einen Brief an Otto von Tettenborn, seinen Abgesandten auf dem Augsburger Reichstag, zitiert nach: Wolfgang Behringer, Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, 5. Auflage 2001, S. 169.
2Dieses Datum nennt zumindest die: "Wahrhafftige und glaubwirdige Zeyttung", Straßburg 1583, (nach Behringer, S. 167). Die Angaben dieser Zeitung sind jedoch auffällig fehlerhaft, so ist zum Beispiel von einem „Landgraff Wilhem zu Darmstatt“ die Rede und dass unter den Opfern ein „Knab von sibenzehen und ein Meidlein von dreyzehen jarn“ gewesen wären, so dass es möglich wäre, dass man sich auch bei dem genauen Datum geirrt hatte. Das genaue Datum der Hinrichtung von Anne und Wolf lässt sich nicht verifizieren. Die Hinrichtung muss aber irgendwann zwischen dem 19. August und dem 26. September erfolgt sein, denn am 26. September schreibt Georg seinem Bruder Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, dass die beiden hingerichtet wurden. Er berichtet in diesem Schreiben aber auch, dass er dem Rat Wilhelms gefolgt sei und Anne durch Hebammen untersuchen ließ. Anders als dies Thomas Lange und Jürgen Rainer Wolf scheinbar annehmen, muss Georg also das Schreiben seines Bruders noch abgewartet haben, was bedeutet, dass auch am 19. August (das Wilhelms Schreiben beigefügte Gutachten datiert von diesem Tag) Anne und Wolf noch gelebt haben müssen, wahrscheinlich sogar noch einige Tage später, denn aufgrund der Eile wird Wilhelm zwar das Gutachten seiner Gelehrten rasch gelesen und weitergeleitet haben, aber bis der Brief Georg erreichte, dürften mindestens einige Tage vergangen sein. Möglicherweise bezieht sich die „Wahrhafftige und glaubwirdige Zeyttung“ mit dem Datum auf eine andere Hinrichtung (mindestens acht weitere "Hexen" sind in dieser Zeit ebenfalls verbrannt worden, nicht zwangsläufig alle am selben Tag), während Georg mit der Hinrichtung von Anne und Wolf noch wartete, bis er endlich Antwort von seinem Bruder erhielt. So erscheint es sogar wahrscheinlicher, dass die Hinrichtung erst im September stattfand, aus Mangel an Quellen und weil (bedenkt man die Eile, die Georg hatte) es zumindest möglich ist, wollen wir aber den 29. August vorerst annehmen.
3Staatsarchiv Marburg, Bestand 4c, Hessen-Darmstadt, Nr. 163.
4Auch die Möglichkeit, dass zumindest Teile der Dokumente zu den Darmstädter Hexenfällen gezielt vernichtet wurden, kann nicht völlig ausgeschlossen werden.
5Steiner, Johann, Geschichte der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829 und Georg I., Landgraf von Hessen-Darmstadt, Groß-Steinheim 1861, zitiert nach Lange, Thomas/Wolf, Jürgen Rainer: Hexenverfolgungen in Hessen-Darmstadt zur Zeit Georgs I., in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde, Neue Folge 52. Band 1994, S. 140.
6Knodt, Manfred, „Die Regenten von Hessen-Darmstadt, 2. Auflage 1977, S. 16.
7Lange, Thomas/Wolf, Jürgen Rainer: Hexenverfolgungen in Hessen-Darmstadt zur Zeit Georgs I., in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde, Neue Folge 52. Band 1994, S. 147.
8Lange/Wolf, S. 163.
9Also genau zu dem Zeitpunkt, da die ersten Hexen verbrannt wurden.
10Dass dies im Alltag aber weniger eng gesehen wurde, zeigt unter anderem auch das Verhör von Wolf Weber, der zunächst im Rathaus von Schultheiß und Keller in Anwesenheit der Schöffen verhört wird.
11Wobei unklar ist, ob der Begriff Vierer sich darauf bezieht, dass jeder von ihnen für etwa ein Viertel der Stadt zuständig war oder schlicht darauf, dass es sich um vier Personen handelte, die gemeinsam für die ganze Stadt zuständig waren.
12vgl. Lange/Wolf, S.151ff.

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