*Geschichte Darmstadts
1
2 3 4 5 N

*Darimund, der mythische Gründer von Darmstadt
1
2 3

*Hexenwahn in Darmstadt
1
2 3

*Burg Frankenstein, Shelley und die Konstruktion eines Mythos

*Das Frankensteiner Eselslehen und das Böse Hundert von Darmstadt

*Die Darmstädter Kolonie am Llano River

------

Darmstadt Blog

------

Email

Impressum/Disclaimer

Das Frankensteiner Eselslehen
und das Böse Hundert von Darmstadt


Auf Wikipedia.de liest man folgendes über das sogenannte Frankensteiner Eselslehen:

"Weniger eine Sage als vielmehr eine historisch verbürgte Kuriosität ist das Frankensteiner Eselslehen. Bis ins späte 16. Jahrhundert liehen die Frankensteiner Ritter einen Esel samt Knappen zu Prangerzwecken an die umliegenden Orte (hauptsächlich nach Darmstadt). Diese spezielle Bestrafung wurde Frauen zuteil, die ihren Ehemann geschlagen hatten.

Dabei gab es zwei Varianten: hatte die Frau ihren Mann „durch hinterlistige Bosheit“, ohne dass er sich wehren konnte, geschlagen, so führte der Frankensteiner Knappe den Esel. Hatte er aber in einer „ehrlichen Fehde“ die Schläge abbekommen, musste er den Esel selbst führen (dies sollte wohl zum Ausdruck bringen, dass es auch für den Mann eine Schande war, wenn er sich nicht gegen seine eigene Frau zur Wehr setzen konnte)[...].
"
(http://de.wikipedia.org/wiki/Burg_Frankenstein_(Bergstraße)#Das_Frankensteiner_Eselslehen, Stand: 20.07.2009)

Wahrlich, das 16. Jahrhundert war keine Zeit für Feministinnen. Doch was war damals wirklich geschehen?

Es wird vermutet, dass das Frankensteiner Eselslehen schon lange vor dem 16. Jahrhundert bestanden hatte, allerdings haben sich keinerlei Urkunden erhalten, die ein solches Lehen bekunden würden. Das älteste Dokument diesbezüglich ist daher auch lediglich ein Brief aus dem Jahr 1536 vom Bürgermeister und Rat der Stadt Darmstadt an die Herren von Frankenstein, in dem eben jener Esel verlangt wird, um "etliche Bürger [...], die sich ungebührlich und übel gehalten haben, daß wir sie Willens uff nächst Ascher Mittwoch nach unserm alten Herkommens und Gebrauch zu strafen".

Drei Sachen stechen hier ins Auge: zunächst einmal ist hier nicht explizit von einer Strafe für Frauen die Rede, sondern allgemein von "Bürgern, die sich ungebührlich" verhalten haben. Dann wird der Esel für den nächsten Aschermittwoch verlangt, obwohl das Schreiben vom September datiert. Schließlich scheint man auf dem Frankenstein nichts von diesem Eselslehen zu wissen, wie aus einem Erwiderungsschreiben der dortigen Verwaltungsbeamten hervorgeht, die aber gleichwohl den Esel zu gegebener Zeit zusagen.

1538 wird der Esel dann erneut verlangt, diesmal explizit für "Weiber, die sich haben uff geworfen gegen ire mannen, und haben sich understanden, ire mannen zu schlagen". Dieses Schreiben jedoch ist merkwürdig unterzeichnet: "Schultheis und Schöffen des bösen Hunderts zu Darmstadt."

Das "böse Hundert"?

Ein reichlich merkwürdiger Name für ein Gremium, dessen Funktion zunächst rätselhaft erscheint und das abseits des Frankensteiner Eselslehen in keiner anderen Quelle auftaucht. Dieses "Böse Hundert" scheint jedoch untrennbar mit dem Lehen verbunden zu sein, denn 1588, während des Streites zwischen dem Landgrafen und den Frankensteinern, der schließlich zum Ende des Eselslehen führt, besteht Ludwig von Frankenstein darauf, den Esel nur dann auszuhändigen, wenn er vom "Bösen Hundert" dazu aufgefordert wird.

Was für ein merkwürdiges Gremium war das also, dass der Frankensteiner Ritter es in dieser Frage sogar über den Landgraf stellte?

Des Rätsels Lösung ist überraschend: "Datum uff der Herrn Vasennacht" heißt es in jenem Schreiben des "Bösen Hunderts" an die Frankensteiner. Es ist also Fastnacht und die erste Quelle (nicht vom "Bösen Hundert" unterzeichnet) verlangte den Esel zu Aschermittwoch.

Wir haben es hier also mit einem Narrengericht zu tun, ein Fastnachtsbrauch, den man als Parodie des politischen und juristischen Status Quo ansehen kann und bei dem es hauptsächlich darum ging, Verfehlungen seiner Mitbürger (oft auch der Obrigkeit) aufs Korn zu nehmen. Auch willkürlich ausgesprochene Strafen gehörten zu solchen Bräuche.

Alles nur ein mittelalterlicher Scherz?

Das Frankensteiner Eselslehen war also allem Anschein nach kein offizieller Bestandteil Darmstädter Rechts, sondern Volksbrauchtum. Bis zu diesem Punkt könnte man der Meinung sein, diese "Kuriosität" (wie Wikipedia es nennt) wäre gar kein archaischer, frauenfeindlicher Strafvollzug gewesen, sondern bloß ein Scherz, den Historiker und Heimatforscher zu ernst genommen haben, getreu dem Klischee, dass das Recht im Mittelalter bloße Willkür in den Händen der Mächtigen war.

Tut man unseren mittelalterlichen Vorfahren also Unrecht, wenn man ihnen solch einen absurden Strafvollzug unterstellt, nur weil wir einen Scherz nicht verstanden haben? Weil wir glauben, im Mittelalter hätte man vor lauter Frömmigkeit keinen Humor gehabt?

Gäbe es nur die beiden bereits erwähnten Quellen, könnte man tatsächlich der Meinung sein, es hier mit einer Überinterpretation zu tun zu haben, die mehr mit unserer Vorstellung vom Mittelalter zu tun hat als mit dem tatsächlichen Mittelalter. Einige weitere Quellen zum Frankensteiner Eselslehen passen jedoch nicht in dieses Bild.

Landgraf Georg I. war kein Fastnachter

So erscheint die jährliche Bezahlung des Esels mit 12 Malter Korn und 2 Gulden sowie 12 Albus als sehr hoch für einen simplen Fastnachtsspaß. Außerdem war das Lehen offiziell mit Bessungen verbunden und nicht mit Darmstadt, was vielleicht auf einen archaischen Ursprung hindeutet, da Darmstadt im Früh- und Hochmittelalter zu einer da noch existierenden Grafschaft Bessungen gehörte.

Aber auch der Streit, der letztendlich zum Ende des Eselslehens führte, spricht gegen die Vorstellung eines simplen Spaßes: 1588 wurde der Esel für eine Frau in Pfungstadt angefordert, die nach einem ehelichen Handgemenge, bei dem auch Blut floss, ihren Ehemann abzustechen drohte, weil "sie Gott noch einen Toten schuldig" sei. Es überrascht, dass der sonst so strenge Landgraf (der Frauen schon für weniger als das auf dem Scheiterhaufen verbrennen ließ) diese Frau als Strafe für Körperverletzung und einer Morddrohung nur auf einen Esel setzen wollte, geschweige denn, dass er solch einen Fall von einer Bande betrunkener Fastnachtjungs aburteilen lassen würde.

Überhaupt widerspricht es dem Charakter von Landgraf Georg I., dass er ein Narrengericht in seiner Stadt zugelassen hätte. Seine Vorstellung von einem Fürsten war, dass er alle Belange seiner Untertanen zu regeln hatte. Ein Narrengericht, dass - wenn auch nur für wenige Tage - alle Ämter und Gerichtsbarkeit für sich beanspruchte, stände dazu in eklatantem Widerspruch.

Tatsächlich verbot Landgraf Georg in seiner Kirchenordnung von 1574 nicht nur Kirmessen und Sonntagstänze, sondern auch "alle andere leichtfertige Uppigkeiten/so nach heidnischer weiß/zur Fastnacht/Walpurgis, Pfingsten/Johannis Tag/und andren Zeiten mehr". Das "Böse Hundert" fiel sicherlich unter diese "leichtfertigen Uppigkeiten", war also schon längst verboten.

Was also war geschehen? Hatte der Landgraf das Böse Hundert samt allem närrischen Treibens abgeschafft, aber das Eselslehen beibehalten? Warum?

Der ehemalige Karnevalsspaß wird zum Politikum

Noch am 15. Juni 1587 bezeugten mehrere "alte Bürger von Darmstadt", dass der Esel früher öfters angefordert worden sei. Ganz offenbar ist diese Tradition und das nirgendwo beurkundete Lehen erneut infrage gestellt worden. Was aber veranlasste den Landgrafen wohl, das scheinbar eingeschlafene Lehen wieder aufleben zu lassen?

Friedrich Battenberg vermutete hierzu, dass "das Recht zum Bezug eines Esels für den Landgrafen als Centgerichtsherr der Obergrafschaft nur noch Sinn [machte], falls der Frankensteiner damit in die nunmehr räumlich verstandene Hoheitsgewalt der Landgrafschaft Darmstadt eingebunden wurde. Folglich musste dieses Recht seines zufälligen Charakters entkleidet und als Ehrenstrafe auf den Bereich aller acht Centen ausgedehnt werden. Nur aus diesem Grund ließ Georg bei der Geistlichkeit des Landes nach bekannt gewordenen Fällen unbotmäßigen Verhaltens von Ehefrauen fahnden."

Es ging also um ein neues Herrschaftsverständnis, das sich nicht mehr auf einen Flickenteppich von Grundbesitz, Städten und Dörfern beschränkte, sondern als Territorialherrschaft ein in sich geschlossenes, größtenteils souveränes Land umfasste, in dem überall das gleiche Recht galt. Für die Frankensteiner hätte dies im Gegenzug aber einen Verlust an Macht bedeutet, ganz abgesehen davon, dass es sich wirtschaftlich wohl nicht gelohnt hätte, alle acht Centen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt mit Eseln zu versorgen, selbst wenn der Landgraf Korn und Gulden, wie in dem Eselslehen bestimmt, an die Frankensteiner ausgezahlt hätte (er hatte dies offenbar schon seit längerem eingestellt, mutmaßlich, weil das Böse Hundert, das den Esel nutzte, unter Georg nicht mehr existierte).

Das Ende des Eselslehen

Ludwig von Frankenstein versuchte dieser Entwicklung noch einmal mit Humor zu begegnen: er verlangte, dass er vom Bösen Hundert zur Herausgabe des Esels aufgefordert wird (was, wie die älteste Quelle aus dem Jahr 1536 zeigt, keineswegs unbedingt notwendig gewesen zu sein scheint). Damit sagte er dem Landgraf: Du kriegst die oberste Gerichtbarkeit über mein Einflussgebiet, aber nur wenn du dich einem Narrengericht unterwirfst. Das konnte der Landgraf natürlich nicht und so endet das Eselslehen im Jahr 1588 endgültig.

Betrachtet man dies alles zusammen, scheint das Eselslehen eine bemerkenswerte Entwicklung gehabt zu haben: von einer möglicherweise frühmittelalterlichen, ernstgemeinten Prangerstrafe über einen spätmittelalterlichen symbolischen Schabernack zum frühneuzeitlichen Politikum zur Durchsetzung territorialer Machtansprüche.

Es folgt damit einem ab etwa der Mitte des 16. Jahrhunderts stattfindenen, allgemeinen Mentalitätswandel, der, wie Wolfgang Behringer in anderem Zusammenhang über diese Zeit schreibt, "von einer mehr weltoffenen, lebenszugewandten, genußfreudigen und diesseitsorientiereten "Renaissance"-Mentalität mit weitverbreiteter volkstümlicher Festfreudigkeit" zu einer "dogmatischen, konfessionell-religiösen, asketischen und jenseitsorientierten Denk- und Verhaltensweise" führte. Eine neue Herrschaftsvorstellungen und eine asketische, entrückte Frömmigkeit, die alle Sinnesfreuden verdammte, machte also auch aus einem Fastnachtsscherz politischen Ernst.

Jörg Heléne, 20. Juli 2009

Quellen und Links:

Helfrich Bernhard Wenck: "Das Franckensteiner Eselslehen zu Bessungen 1536" in: "Geschichte von Hessen insbesondere Geschichte des Grossherzogthums Hessen und bei Rhein", Hrsg. Heinrich Künzel, 244ff.
Friedrich Battenberg: Burg und Herrschaft Frankenstein in vormoderner Zeit
Eckhart G. Franz (Hrsg.): Darmstadts Geschichte - Fürstenresidenz und Bürgerstadt im Wandel der Jahrhunderte
Digitales Archiv Hessen-Darmstadt: Reformation
Wolfgang Behringer: "Hexen und Hexenprozesse in Deutschland", S. 131

Index